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Eigenes Gerüst statt Miete: wann sich der Kauf für Betriebe lohnt

Einsatztage, Lagerplatz und Wiederverkaufswert – eine nüchterne Rechnung für Maler, Gipser, Dachdecker und Fassadenbauer.

Viele Handwerksbetriebe mieten ihre Gerüste oder lassen sie stellen. Das ist bequem, kostet auf Dauer aber Geld. Ab einem gewissen Punkt rechnet sich ein eigenes Gerüst – vor allem, wenn es Occasion-Material ist.

Die wichtigste Grösse: wie oft Sie es brauchen

Zählen Sie, an wie vielen Wochen im Jahr Sie ein Gerüst im Einsatz haben und wie gross es jeweils ist. Steht Material fast durchgehend auf irgendeiner Baustelle, ist der Kauf meist die günstigere Lösung. Wird nur zwei-, dreimal im Jahr ein kleines Gerüst gebraucht, bleibt die Miete oft sinnvoll.

Was der Kauf kostet – und was nicht

Zum Kaufpreis kommen Lagerplatz, ein geeignetes Fahrzeug oder Transportkosten sowie die Zeit für Auf- und Abbau. Dafür entfallen Mietgebühren und Wartezeiten. Und: Ein Gerüst behält seinen Wert erstaunlich gut. Gepflegtes Material lässt sich nach Jahren noch verkaufen – an uns zum Beispiel über den Ankauf.

So rechnen Sie es durch

  1. Notieren Sie Ihre jährlichen Ausgaben für Gerüstmiete oder Gerüststellung.
  2. Ermitteln Sie, welche Fläche Sie typischerweise gleichzeitig brauchen.
  3. Holen Sie für diese Fläche den Preis eines Occasion-Pakets ein, zum Beispiel aus unserer Paketliste, und rechnen Sie Fracht und Einfuhrsteuer dazu.
  4. Ziehen Sie einen vorsichtig geschätzten Wiederverkaufswert ab.
  5. Teilen Sie den Rest durch die Jahre, in denen Sie das Gerüst nutzen wollen, und vergleichen Sie mit den Mietkosten.

Klein anfangen

Sie müssen nicht gleich ein grosses Lager aufbauen. Viele Betriebe starten mit einem Paket für ein Einfamilienhaus und ergänzen später einzelne Gerüstteile. Wichtig ist, beim gleichen System zu bleiben, damit alles zusammenpasst.

Steuern und Buchhaltung

Ein gekauftes Gerüst ist eine Investition, die über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Wie das in Ihrem Betrieb am besten gehandhabt wird, besprechen Sie mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder.