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Gerüsttreppe nach BauAV: 25-Meter-Regel, Gerüstgänge und Aufzug

Wie viele Treppentürme ein Fassadengerüst in der Schweiz braucht, ab wann ein Aufzug dazukommt und warum eine deutsche Zugangsplanung nicht einfach passt.

Auf Schweizer Baustellen muss von jedem Arbeitsplatz auf dem Gerüst aus eine Gerüsttreppe in höchstens 25 m erreichbar sein. Ist das Gerüst höher als 25 m, braucht es zusätzlich einen Material- und Personenaufzug. Beides steht in Art. 56 der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Dazu kommen der Höhenabstand der Gerüstgänge von 1,9 bis 2,3 m (Art. 57) und ein Nutzlastschild bei sämtlichen Zugängen und Materialpodesten (Art. 62). Hier lesen Sie, wie Sie Treppen richtig verteilen, wie Sie die Stückliste für die Zugänge aufstellen und wo deutsche Planungen anders rechnen. Den allgemeinen Rahmen finden Sie im Beitrag Sicher auf dem Gerüst.

Was die BauAV zu Zugängen verlangt

VorgabeWertArtikel
Weg vom Arbeitsplatz zur nächsten Gerüsttreppehöchstens 25 mArt. 56
Gerüsthöhe, ab der zusätzlich ein Aufzug nötig istüber 25 mArt. 56
Vertikaler Abstand der Gerüstgänge1,9 bis 2,3 mArt. 57
Schild mit der Nutzlastbei allen Zugängen und MaterialpodestenArt. 62

Die Verordnung nennt für diesen Zugang ausdrücklich Gerüsttreppen. Wer stattdessen nur mit Leitergängen planen möchte, sollte das vorher am Wortlaut von Art. 56 und an den Unterlagen der Suva prüfen, statt es stillschweigend vorauszusetzen.

Treppen richtig verteilen: der Rechenweg

Eine Treppe versorgt nach beiden Seiten je 25 m Gerüst, zusammen also einen Abschnitt von 50 m. Steht sie an einem Gerüstende, versorgt sie nur 25 m. Daraus ergibt sich eine einfache Faustregel:

  • Abgewickelte Gerüstlänge geteilt durch 50 m, aufgerundet, ergibt die Mindestzahl der Treppen, sofern jede günstig steht.
  • Für eine Treppe am Gerüstende rechnen Sie nur mit 25 m.
  • Gemessen wird der Weg, den man auf dem Gerüst tatsächlich geht, nicht die Luftlinie; um Ecken herum zählt die Länge entlang der Fassade.

Beispiel 1: Reihenhauszeile mit 38 m Fassade

38 m geteilt durch 50 m ergibt aufgerundet eine Treppe. Sie gehört allerdings in die Mitte, denn von dort sind es 19 m bis zu jedem Ende. Stellt man dieselbe Treppe an die Giebelseite, liegt das andere Ende 38 m entfernt, und das ist zu weit. Dann braucht es eine zweite Treppe oder einen anderen Standort.

Beispiel 2: Winkelbau mit 30 m und 24 m

Die Abwicklung beträgt 54 m, also braucht es mindestens zwei Treppen. Eine einzelne Treppe an der Ecke wäre 30 m vom Ende des langen Schenkels entfernt. Setzen Sie stattdessen je eine Treppe 12 m vor das freie Ende jedes Schenkels: Die Enden liegen dann 12 m von einer Treppe weg, und zwischen den beiden Treppen liegen 30 m Gerüst, die Mitte also 15 m von jeder.

Beispiel 3: Gerüst rund um das Gebäude

Ein Gebäude mit vier Seiten zu je 22 m hat 88 m Umfang. Zwei Treppen in der Mitte gegenüberliegender Seiten genügen rechnerisch: Zwischen ihnen liegen in beide Richtungen 44 m, kein Punkt ist also mehr als 22 m von einer Treppe entfernt.

Gerüstgänge im Abstand von 1,9 bis 2,3 m

Nach Art. 57 BauAV liegen die Gerüstgänge vertikal 1,9 bis 2,3 m auseinander. Welche Lagenhöhen ein System ermöglicht, steht in der Aufbau- und Verwendungsanleitung; prüfen Sie dort, ob sie in diesen Bereich fallen. Zum Vergleich: In Deutschland müssen zwischen zwei Lagen nach DGUV mindestens 1,90 m lichte Höhe frei bleiben.

Die Zahl der Gänge bestimmt die Menge an Treppenmaterial. Bei 2,0 m Abstand liegen bis 24 m Höhe zwölf Gänge übereinander, bei 2,3 m erreichen zehn Gänge 23 m. Jeder Gang bedeutet pro Treppenturm einen weiteren Treppenlauf, je nach System einen oder zwei pro Lage.

Über 25 m Gerüsthöhe: zusätzlich ein Aufzug

Ragt das Gerüst über 25 m, reicht die Treppe allein nicht mehr; die BauAV verlangt dann zusätzlich einen Aufzug für Material und Personen. Aufpassen müssen Sie bei Grenzfällen: Ein Wohnhaus mit acht Geschossen zu je 3,00 m hat rund 24 m Traufhöhe. Weil der oberste Holm nach Art. 26 mindestens 80 cm über die höchste Absturzkante reichen muss, kann das Gerüst mit Seitenschutz über die 25-m-Marke hinauswachsen. Klären Sie bei solchen Bauten früh, wie die Gerüsthöhe gemessen wird, und sehen Sie den Aufzug im Zweifel von Anfang an vor.

Ein Aufzug ist ein Anbau mit eigenen Lasten. Wer Aufzüge, Konsolen oder Verkleidungen am Gerüst anbringt, muss vorher die Tragsicherheit prüfen und braucht die Zustimmung des Gerüsterstellers (Art. 52). Die Verankerung im Bereich des Aufzugs richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Die DGUV verlangt an Übergängen zu Aufzügen eine Ladestellensicherung, ein Punkt, der auch bei Schweizer Planungen auf die Liste gehört.

Materialpodest und Nutzlastschild

An jedem Gerüstzugang und an jedem Materialpodest hängt gut sichtbar ein Schild mit der zulässigen Nutzlast (Art. 62). Die Nutzlast hängt von der Gerüstart ab: Die BauAV unterscheidet leichte Arbeitsgerüste mit 2,00 kN/m², schwere mit 3,00 kN/m² und besonders schwere mit 4,50 kN/m² (Art. 55). Was ein bestimmtes Podest tragen darf, legt die Aufbau- und Verwendungsanleitung fest.

Ein Rechenbeispiel zeigt, warum das Schild wichtig ist. Angenommen, ein Podest mit 3,0 m² Fläche ist für 3,00 kN/m² ausgelegt: 3,0 × 3,00 = 9,0 kN, also rund 900 kg, denn die DGUV setzt 1 kN mit etwa 100 kg gleich. Eine Palette Steine mit 600 kg entspricht 6,0 kN. Wird sie mit dem Kran abgesetzt, rechnet die DGUV mit dem Faktor 1,2, also 7,2 kN. Das passt, aber eine zweite Palette daneben nicht mehr.

Vergleich mit den deutschen Zugangsregeln

PunktSchweiz (BauAV)Deutschland (DGUV 201-011)
Abstand der Zugängehöchstens 25 m vom Arbeitsplatz zur TreppeArbeitsplätze mindestens alle 50 m über sichere Zugänge erreichbar
Umlaufendes Gerüst25-m-Regelbis 50 m Abwicklung auf einer Ebene genügt ein Zugang
Art des ZugangsGerüsttreppeTreppen und Aufzüge vor Leitern; innenliegende Leitern nur bis 5 m und bei Platzmangel
Personenaufzugüber 25 m Gerüsthöhe zusätzlich zur Treppeüber 20 m Höhenunterschied, wenn kein Treppenhaus nutzbar ist
MaterialtransportAufzug über 25 m GerüsthöheHebezeug für die Gerüstbauteile beim Auf- und Abbau ab mehr als drei Gerüstlagen, mit Ausnahmen für Einfamilienhäuser

Der entscheidende Unterschied liegt im Detail. Eine deutsche Planung mit einem Zugang je 50 m darf die Treppe ans Gerüstende setzen. In der Schweiz wäre der Weg vom anderen Ende dann bis zu 50 m lang, doppelt so viel wie erlaubt. Übernehmen Sie eine Stückliste aus einem deutschen Projekt, zählen Sie die Treppen deshalb nach Schweizer Regel neu. Beim Aufzug knüpft die DGUV den Personenaufzug daran, ob ein Treppenhaus nutzbar ist; die BauAV verlangt ihn über 25 m Gerüsthöhe in jedem Fall zusätzlich zur Treppe.

Stückliste für die Zugänge aufstellen

  1. Abgewickelte Gerüstlänge messen und die Treppenstandorte nach der 25-m-Regel festlegen.
  2. Anzahl Gänge aus Gerüsthöhe und Lagenabstand bestimmen.
  3. Treppenläufe berechnen: Treppen mal Gänge mal Läufe pro Lage laut Anleitung.
  4. Treppengeländer, Podestbeläge und Seitenschutz am Treppenturm ergänzen.
  5. Über 25 m Gerüsthöhe Aufzug, Ladestelle und Materialpodest mit Nutzlastschild einplanen.

Beispiel: Zwei Treppen, zehn Gänge und ein Lauf pro Lage ergeben 20 Treppenläufe. Bei Occasion-Material prüfen Sie Stufen und Einhängehaken einzeln, denn verbogene oder korrodierte Teile dürfen nach Art. 48 nicht verwendet werden. Treppen und Zubehör finden Sie unter Gerüstteile; die Ware lagert bei Ingolstadt und Leipzig.

Typische Fehler

  • Die Treppe steht am Gerüstende, weil dort gerade Platz ist.
  • Die Distanz wird in Luftlinie gemessen statt entlang des Gerüsts um die Ecke.
  • Bei Gerüsten knapp unter 25 m fehlt der Aufzug, obwohl das Gerüst über den Dachrand hinauswächst.
  • Am Materialpodest hängt kein Nutzlastschild.
  • Der Aufzug wird ohne Zustimmung des Gerüsterstellers angebaut.
  • Im Winter bleiben Schnee und Eis auf den Treppen liegen, obwohl Zugänge geräumt werden müssen (Art. 61).

Häufige Fragen

Wie weit darf die nächste Gerüsttreppe entfernt sein?

Höchstens 25 m von jedem Arbeitsplatz auf dem Gerüst (Art. 56 BauAV).

Ab welcher Höhe braucht ein Gerüst in der Schweiz einen Aufzug?

Über 25 m Gerüsthöhe verlangt die BauAV zusätzlich zur Treppe einen Material- und Personenaufzug.

Wie viele Treppen braucht ein 60 m langes Gerüst?

Mindestens zwei, denn 60 m geteilt durch 50 m ergibt aufgerundet 2. Stehen sie je 15 m von den Enden entfernt, liegt kein Punkt weiter als 15 m von einer Treppe weg.

Wie weit liegen die Gerüstgänge übereinander?

Zwischen 1,9 und 2,3 m (Art. 57 BauAV).

Wo muss das Nutzlastschild hängen?

Gut sichtbar an jedem Gerüstzugang und an jedem Materialpodest (Art. 62 BauAV).

Quellen

  • Bauarbeitenverordnung vom 18. Juni 2021 (SR 832.311.141), Herausgeber: Schweizerischer Bundesrat, konsolidierte Fassung mit Stand 01.01.2024
  • «Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten» (Januar 2023), herausgegeben als DGUV Information 201-011 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung