Direkt zum Inhalt
geruest.ch – ein Projekt der cetrac GmbH · Gerüste für die Schweiz und Liechtenstein+49 162 1548667

Seitenschutz am Fassadengerüst: was BauAV und Suva verlangen

Holmhöhe, Bordbrett, Lücken, Gitter und Überstand an der Dachkante: die Schweizer Masse für den Seitenschutz mit Rechenbeispielen und typischen Fehlern.

Der Seitenschutz an einem Fassadengerüst muss in der Schweiz folgende Masse einhalten: Oberkante des Geländerholms mindestens 100 cm, Bordbrett mindestens 15 cm hoch, keine Lücke grösser als 47 cm, bei Gittern höchstens 25 cm Maschenweite, und alle Teile müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein (Art. 22 BauAV). Am obersten Gerüstgang überragt der Holm die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm, bei weniger als 60 cm Abstand zur Kante um 100 cm (Art. 26). Die Suva fasst Pflichten, Befestigung und Wandabstand im Factsheet 33024 zusammen. Dieser Beitrag erklärt die Werte mit Rechenbeispielen und ergänzt unseren Überblick Sicher auf dem Gerüst.

Wann Seitenschutz, wann Fassadengerüst

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) unterscheidet zwei Schwellen. Seitenschutz braucht es überall dort, wo jemand mehr als 2 m tief fallen kann, ferner an über 2 m hohen Böschungen mit einer Neigung von mehr als 45° sowie an Gewässern (Art. 23). Übersteigt die Absturzhöhe bei Arbeiten im Hochbau 3 m, kommt ein Fassadengerüst dazu (Art. 26).

Ein Beispiel: An einem Einfamilienhaus mit 6 m Traufhöhe werden Fassade und Dachrand saniert. Die Absturzhöhe liegt über 3 m, also braucht es ein Fassadengerüst. Auf diesem Gerüst erhält jeder Gang, dessen Belag mehr als 2 m über dem Boden liegt, einen vollständigen Seitenschutz.

Die Masse nach Art. 22 BauAV

BauteilAnforderung
GeländerholmOberkante mindestens 100 cm
Zwischenholmso angeordnet, dass keine Lücke grösser als 47 cm ist
Bordbrettmindestens 15 cm hoch
Gitter anstelle von HolmenMaschenweite höchstens 25 cm
Befestigunggegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert

Rechenbeispiel: wo der Zwischenholm liegen darf

Zwischen dem Bordbrett mit 15 cm und dem Holm auf 100 cm bleiben 85 cm. Diese Höhe muss der Zwischenholm so teilen, dass weder unten noch oben mehr als 47 cm frei bleiben:

  • Unten: Zwischenholm minus 15 cm höchstens 47 cm, also Zwischenholm höchstens auf 62 cm.
  • Oben: 100 cm minus Zwischenholm höchstens 47 cm, also Zwischenholm mindestens auf 53 cm.

Auf Achsmass gerechnet darf der Zwischenholm somit zwischen 53 und 62 cm sitzen. Berücksichtigt man die Rohrdicke, wird der Spielraum etwas grösser; die Berechnung auf Achsmass liegt also auf der sicheren Seite. Ein höher gesetzter Holm ist übrigens nicht automatisch besser: Bei 110 cm Holmhöhe bleiben über dem Bordbrett 95 cm, mehr als zwei Lücken zu je 47 cm, also 94 cm, abdecken können. Dann prüfen Sie mit den lichten Massen nach oder setzen einen zweiten Zwischenholm.

Gitter statt Holme

Werden Seitenschutzgitter anstelle von Geländer- und Zwischenholm eingesetzt, dürfen ihre Maschen höchstens 25 cm weit sein. Für Dachdeckerschutzwände gilt allerdings ein strengerer Wert: Dort darf eine einzelne Öffnung höchstens 100 cm² gross sein (Art. 59). Ein Gitter mit 25 cm Maschenweite hat Öffnungen von 625 cm² und genügt dafür nicht.

Gesichert gegen Lösen

Holme, Gitter und Bordbretter dürfen sich weder durch einen Stoss noch durch Wind aushängen. Jede Sicherung, die das System vorsieht, wird geschlossen. Ein Geländer, das sich beim Anlehnen anheben lässt, erfüllt die Vorgabe nicht. Wie der Seitenschutz befestigt sein muss, zeigt auch das Suva-Factsheet 33024 mit Abbildungen.

Überstand an der Absturzkante: 80 oder 100 cm

Am obersten Gerüstgang zählt nicht der Belag, sondern die höchste Kante, über die jemand stürzen kann, etwa eine Attika oder die Traufe. Der oberste Holm muss diese Kante um mindestens 80 cm überragen. Bei einem Kantenabstand des Seitenschutzes unter 60 cm sind mindestens 100 cm verlangt (Art. 26). Für den Spenglergang verlangt die BauAV zudem mindestens 60 cm Abstand des Seitenschutzes zur fertigen Traufe (Art. 58).

Rechenbeispiel Flachdach

Die Attika eines Gewerbebaus liegt auf 12,30 m. Der Seitenschutz steht 40 cm vor der Kante, also weniger als 60 cm: Der Holm muss bis mindestens 13,30 m reichen. Liegt der oberste Gang auf 12,00 m, endet der Holm auf 13,00 m, und es fehlen 30 cm. Nötig ist dann eine weitere Lage oder eine Geländerverlängerung, sofern die Aufbau- und Verwendungsanleitung sie vorsieht. Stünde das Gerüst 70 cm vor der Kante, würden 80 cm genügen; der Holm müsste dann bis 13,10 m reichen, und auch das wäre mit 13,00 m knapp verfehlt.

Die Innenseite: Wandabstand nach Suva-Factsheet

Abstürzen kann man auch zwischen Belag und Fassade. Das Suva-Factsheet 33024 «Seitenschutz an Fassadengerüsten» beschreibt, ab welchem Abstand zur Wand auch auf der Innenseite ein Seitenschutz oder eine andere Massnahme nötig ist. Halten Sie sich an den dort genannten Wert und planen Sie Konsolen oder inneren Seitenschutz schon bei der Bestellung ein. Das gilt besonders bei Balkonen, Vorsprüngen und Fassaden, die später gedämmt werden, weil sich der Abstand zwischen Gerüst und Wand dort von Feld zu Feld ändert.

Holzseitenschutz als Ergänzung

An Deckenrändern, Dachkanten und im Holzbau wird Seitenschutz oft aus Holz erstellt, weil kein Systemgeländer passt. Holzbau Schweiz zeigt auf dem Plakat «Seitenschutz» (100-403), wie ein solcher Seitenschutz aufgebaut wird. Die Mindestmasse der BauAV gelten unabhängig vom Material: 100 cm Holmhöhe, 15 cm Bordbrett, höchstens 47 cm Lücke. Am Fassadengerüst selbst wird nach den Angaben des Herstellers montiert (Art. 60); Holz ersetzt dort den Systemseitenschutz nur, wo die Anleitung das zulässt. Nicht zu verwechseln ist das mit tragenden Holzstangen: Fassadengerüste aus vertikal tragenden Holzstangen sind verboten (Art. 54).

Material aus Deutschland: worauf Sie achten

Gerüstsysteme aus Deutschland sind nach europäischen Normen und der jeweiligen Anleitung gebaut. Die BauAV formuliert für die Schweiz eigene Mindestwerte. Prüfen Sie deshalb in der Aufbau- und Verwendungsanleitung, ob Holmhöhe, Bordbrett, Lücken und Gittermaschen die Schweizer Werte erreichen, und zwar auch an den Stirnseiten. Zulässig sind nur Teile, die dem Produktesicherheitsgesetz entsprechen (Art. 47); verbogene oder korrodierte Geländer und angebrochene Bordbretter werden nicht eingebaut (Art. 48). Wie Sie gebrauchte Teile beurteilen, steht im Ratgeber Occasion-Gerüst beurteilen.

So schätzen Sie die Menge ab: Ein 40 m langes Gerüst mit angenommen 2,5 m Feldlänge hat 16 Felder. Bei sechs Gängen mit Seitenschutz ergibt das 96 Felder, die je einen Geländerholm, einen Zwischenholm und ein Bordbrett brauchen. Dazu kommen pro Gang zwei Stirnseiten, also zwölf Stirnseitengeländer, und am obersten Gang der nötige Überstand. Die passenden Gerüstteile liefern wir aus unseren Lagern bei Ingolstadt und Leipzig.

Seitenschutz entfernen: nur mit Absprache

Fensterbauer, Spengler oder Fassadenbauer möchten oft ein Geländer «nur kurz» ausbauen. Die BauAV lässt Änderungen am Gerüst nur durch den Gerüstersteller zu; kleine Anpassungen sind nur mit einer schriftlichen oder textlich belegbaren Absprache erlaubt (Art. 64). Noch nicht freigegebene Felder werden mit technischen Mitteln abgeriegelt, etwa mit einem Geländer quer zum Gang (Art. 63). Wer Leute aufs Gerüst schickt, lässt es täglich auf Sicht kontrollieren und verzichtet bei Mängeln auf die Benützung (Art. 61).

Typische Fehler

  • Der Zwischenholm fehlt in einzelnen Feldern, etwa nach dem Einbringen von Material.
  • Am obersten Gang reicht der Holm nicht 80 oder 100 cm über die Attika.
  • Stirnseiten bleiben offen, weil das Gerüst später verlängert werden soll.
  • Sicherungen sind nicht geschlossen, das Geländer lässt sich aushängen.
  • Auf der Innenseite wird der Wandabstand nicht kontrolliert, nachdem die Dämmung montiert ist.
  • Andere Gewerke entfernen Seitenschutz ohne Absprache mit dem Gerüstersteller.

Häufige Fragen

Wie hoch muss ein Gerüstgeländer in der Schweiz sein?

Die Oberkante des Geländerholms liegt mindestens 100 cm hoch (Art. 22 BauAV).

Wie hoch muss das Bordbrett sein?

Mindestens 15 cm. Zwischen Bordbrett, Zwischenholm und Holm darf keine Lücke grösser als 47 cm sein.

Ab welcher Höhe braucht es ein Fassadengerüst?

Sobald im Hochbau die Absturzhöhe 3 m übersteigt (Art. 26 BauAV). Seitenschutz ist schon ab mehr als 2 m Pflicht (Art. 23).

Wie weit muss das Gerüst über die Dachkante ragen?

Mindestens 80 cm über der höchsten Absturzkante muss der oberste Holm liegen; beträgt der Abstand zur Kante unter 60 cm, sind 100 cm gefordert.

Darf ein anderes Gewerk den Seitenschutz kurz abbauen?

Nein, Änderungen nimmt der Gerüstersteller vor. Kleine Anpassungen sind nur mit schriftlicher oder textlich belegbarer Absprache zulässig (Art. 64).

Quellen

  • BauAV (Bauarbeitenverordnung), SR 832.311.141 – Bund, Stand 01.01.2024
  • Suva, Factsheet 33024 «Seitenschutz an Fassadengerüsten», 01.09.2022
  • Holzbau Schweiz, Plakat 100-403 «Seitenschutz», 2023